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   VG Regensburg, 14.02.2013 - RO 5 K 12.723   

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https://dejure.org/2013,4668
VG Regensburg, 14.02.2013 - RO 5 K 12.723 (https://dejure.org/2013,4668)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14.02.2013 - RO 5 K 12.723 (https://dejure.org/2013,4668)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - RO 5 K 12.723 (https://dejure.org/2013,4668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines "Masters of Engeneering" in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Master of Engineering" ist kein Ingenieur!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Master of Engineering" ist kein Ingenieur! (IBR 2014, 158)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Regensburg, 14.02.2013 - RO 5 K 12.723
    Deshalb handelt es sich um einen Eingriff in die Berufsfreiheit, der auf der niedrigsten Stufe der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten 3-Stufen-Theorie angesiedelt ist und der zur Erreichung eines im Gemeinwohl liegenden Ziels geeignet und erforderlich ist (grundlegend zur 3-Stufentheorie: BVerfG vom 11.6.1958, BVerfGE 7, 377 - sog. Apothekenurteil).
  • BVerfG, 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04

    Werbende Nutzung geschützter Berufsbezeichnungen durch Unternehmen, deren

    Auszug aus VG Regensburg, 14.02.2013 - RO 5 K 12.723
    Dementsprechend dient Art. 1 Abs. 1 IngG dem Gemeinwohlziel des Schutzes der Nachfrager von Ingenieurleistungen; denn es soll sicher gestellt werden, dass unter dem Begriff "Ingenieur" nur fachkundige und beruflich integre Berufsangehörige ihre Leistungen anbieten (so für die Berufsbezeichnung "Architekt": BVerfG vom 2.1.2008, Az. 1 BvR 1350/04 unter Hinweis auf BVerfG vom 14.8.2004, Az. 1 BvR 2338/03 ).
  • BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03

    Geschützte Berufsbezeichnung "Architekt" in werbendem Zusatz zur

    Auszug aus VG Regensburg, 14.02.2013 - RO 5 K 12.723
    Dementsprechend dient Art. 1 Abs. 1 IngG dem Gemeinwohlziel des Schutzes der Nachfrager von Ingenieurleistungen; denn es soll sicher gestellt werden, dass unter dem Begriff "Ingenieur" nur fachkundige und beruflich integre Berufsangehörige ihre Leistungen anbieten (so für die Berufsbezeichnung "Architekt": BVerfG vom 2.1.2008, Az. 1 BvR 1350/04 unter Hinweis auf BVerfG vom 14.8.2004, Az. 1 BvR 2338/03 ).
  • VGH Bayern, 25.06.2012 - 8 C 12.654

    Die (übereinstimmende) Erledigungserklärung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist in

    Auszug aus VG Regensburg, 14.02.2013 - RO 5 K 12.723
    Ob die Maßnahme einer Behörde die Merkmale eines Verwaltungsakts erfüllt, insbesondere eine für den Betroffenen verbindliche, zur Rechtsbeständigkeit führende Regelung bilden soll, ist danach zu beurteilen, wie der Empfänger sie unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände verstehen muss (vgl. nur BVerwG vom 23.5.2012, BayVBl 2013, 27 sowie auch Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 12. Aufl. 2011, § 35 Rn. 54 jeweils m.w.N.).
  • VG Münster, 21.01.2015 - 9 K 3094/12

    Anspruch auf Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" aufgrund des Abschlusses

    Urteil vom 14. Februar 2013 - RO 5 K 12.723 -, juris.
  • VG Halle, 08.03.2019 - 6 A 141/17

    Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur"

    Ein solches naturwissenschaftliches oder technisches Studium beinhaltet nicht lediglich eine Spezialisierung und eine daraus folgende Kenntnis von Details in bestimmten Teilbereichen des Ingenieurwesens, sondern auch und insbesondere die Vermittlung von Basiswissen in grundlegenden Fächern wie Mathematik oder Physik (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - RO 5 K 12.723 -, zit. nach juris Rdn. 29).
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